AGB
1.
Mietvertrag
1.1
Der Mietvertrag wird nach Maßgabe
der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages
bestimmt sich
nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen
Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der
Mietvertrag kommt
mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder
Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer
ausdrücklichen
Bestätigung durch den Vermieter.
2.
Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Mietungsbestätigung werden
Anzahlungen wie
folgt fällig:
2.1.1 Die Anzahlung beträgt 15 % des gesamten Mietpreises.
Die Anzahlung wird
auf den Gesamtmietpreis angerechnet.
2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb
von 10 Tagen nach
Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter
Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt,
den
Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür
darf der
Vermieter eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
Der Restbetrag
wird bei Anreise in bar gezahlt.
Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
3.
Mietbestätigung
Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden
Personen nicht
bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein,
hat
sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
4.
Änderungen
4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des
Mietbeginns oder der Mietlänge
vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig,
der für
das Mietobjekt in dem Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils
gültigen
Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine
Umbuchungsgebühr erheben.
4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter
unverzüglich
unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen
Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig
sind. Ein
Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4.3 Preiserhöhungen nach Abschluss des Mietvertrages aus
sachlich berechtigten
und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern,
Abgaben oder
ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen
dies
rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären.
Bei
Preiserhöhungen über 5% des Gesamtmietpreises kann der Mieter innerhalb
von 10
Tagen kostenlos zurücktreten.
4.4 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich
nach Mitteilung an
den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine
Erhöhung
der Personenzahl ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und
Ausstattung des
Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des
Vermieters.
5.
Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Mieters - Dieser sollte im
Interesse des Mieters
unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für
den
Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der
Zugang der
Rücktrittserklärung beim Vermieter.
In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
- Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises.
- Bei Rücktritt 42 - 28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
- Bei Rücktritt 28 - 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
- Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100%
des
Mietpreises.
5.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und die
mögliche anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es
bleibt dem
Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
6.
Rücktritt des Vermieters
6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge
unvorhergesehener
Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder
Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann
sowohl
der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung
erhält
der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein
weitergehender
Anspruch besteht nicht.
6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des
Mietverhältnisses, kann der
Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das
Mietverhältnis kündigen,
wenn der Mieter trotz Abmahnung Anwohner nachhaltig stört oder durch
sein
Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
Kündigt der
Vermieter den Mietvertrag nach 6.3), verfällt der Mietpreis.
6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen
Mehrkosten aus erhöhten
Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
7.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Versicherung ist im Mietpreis nicht
eingeschlossen. Der Abschluss einer
Reiserücktrittskosten- Versicherung und weitergehender Versicherungen
wird
empfohlen.
8.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
8.1 für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Beauftragten für das
Mietobjekt.
8.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
8.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich
vereinbarten
Vermietungsleistung.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-
und/oder
Stromversorgung wird ausgeschlossen.
8.4 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust,
die während oder in
Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb
gestellte
technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt
gemacht
wurden. Er muss nach Bekannt werden für schnellstmöglichen Ersatz
sorgen.
8.6 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder
Belästigungen, die außerhalb
seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
9.
Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss
von Ansprüchen, Verjährung
9.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet, bei
eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun
um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden
gering zu halten oder zu vermeiden.
9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung,
Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung
nicht nach,
so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes
Unterlassen liegt
z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar
sind, wenn
ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw.
Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für
Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, E-Mail oder telefonisch an
den
Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort damit
geeignete
Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und
gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu
stellen.
9.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis,
Ansprüche
anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder
entgegen zu
nehmen.
9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter
Vermietungsleistungen können
sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten
Mietzeit
gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen
10.
Pflichten des Mieters
Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden,
als angemeldet
sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter
müssen das
Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige
Schäden
sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das
gilt auch
für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
10.1. Der
Mieter muss die Hausregeln beachten, die
im Haus ausliegen.
10.2. Die Endreinigung wird dem Mieter nicht in Rechnung
gestellt, das Haus ist
jedoch besenrein zu verlassen, die Mülleimer entleert, ebenso
Spülmaschine
ausgeräumt und Wasserkocher entleert.
11.
Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte,
auch Ehepartner
und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche
Geltendmachung
von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
12.
Pass-, Visa- . Gesundheitsvorschriften
12.1 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich.
12.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entstehen gehen zu Ihren Lasten.
13.
An- und Abreise
13.1.
Die Anreise am Mietobjekt ist ab
14 Uhr des Mietdatums möglich. Bei Mitteilung der Flugzeiten wird der
Vermieter
den Mieter automatisch darauf hinweisen, sollte eine Anreise zu
früherer Stunde
möglich sein.
13.2. Am Abreisedatum muss das Mietobjekt bis 10 Uhr
verlassen werden. Auch
hier gilt bei Mitteilung der Flugzeiten wird der Mieter darauf
hingewiesen,
sollte eine Abreise zu späterer Stunde möglich sein.
14.
Sonstige Bestimmungen und Hinweise
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der
Mietbedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge.